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Recht & Drohne

Drohnenaufnahmen für Immobilien: Rechtslage 2026 in Berlin

05. Mai 20266 Min Lesezeit

Drohnenaufnahmen sind heute Standard für jedes Premium-Immobilien-Exposé. Aber gerade in Berlin ist die Rechtslage komplex – große Teile des Stadtgebiets sind geografische Zonen, in denen Aufstiege genehmigungspflichtig sind.

EU-Drohnenführerschein (ab 250 g)

Jede gewerblich genutzte Drohne über 250 g erfordert in der EU einen Drohnenführerschein. Üblich für Immobilien-Fotografie:

  • A1/A3 – Online-Test, Grundlage
  • A2-Fernpilotenzeugnis – Theorie-Prüfung beim Luftfahrtbundesamt, erlaubt Flüge in der Nähe von Personen

Drohnen-Haftpflicht

Pflicht – ohne Versicherung darf gewerblich gar nicht geflogen werden. Übliche Deckung: 1–5 Mio. €. Kosten: ca. 80–200 € pro Jahr.

Geografische Zonen in Berlin

Die zentralen Bezirke (Mitte, Charlottenburg, Tiergarten, Friedrichshain) liegen in der CTR (Kontrollzone) des Flughafens BER. Hier brauchen Sie eine Aufstiegsgenehmigung der Senatsverwaltung – in der Regel 2–4 Wochen Vorlauf, Kosten je nach Aufwand 80–300 €.

Was Sie beauftragen sollten

Wer einen Immobilienfotografen mit Drohnenaufnahmen beauftragt, sollte ausdrücklich prüfen: EU-Drohnenführerschein vorhanden? Drohnen-Haftpflicht aktuell? Genehmigung wird im Vorfeld eingeholt? Wer das nicht beweisen kann, bringt Sie als Auftraggeber:in in rechtliches Risiko.

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